Videoüberwachung Eingangsbereiche

1. Die Videoaufzeichnung beschränkt sich auf den Eingangsbereichen der Kindertagesstätte. Die Eingangsbereiche sind keine Aufenthaltsräume. Im erfassten Bereich werden Personen entsprechend verhältnismässig mit beschränkter Dauer aufgezeichnet.

2. Die Privatsphäre der gefilmten Personen steht in einem vernünftigen Verhältnis zum Zweck der Videoaufzeichnung in der Kindertagesstätte.

3. Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie sie erforderlich sind (Löschung in der Regel nach 72 Stunden).

4. Der Zugriff wird auf eine möglichst geringe Anzahl Personen eingeschränkt   (2 Personen). Der Zugriff wird über WPA 2 verschlüsselt und ist somit passwortgeschützt.

5. Die Aufnahmen verwenden eine branchenübliche AES-128-Bit-Verschlüsselung mit SSL / TLS, wobei die Aufnahmen lokal in einer physischen mini SD-Karte gesichert und endlos überschrieben werden. Das bedeutet, dass die ältesten Aufnahmen immer überschrieben und somit unwiderruflich gelöscht werden. Die Aufnahmen werden in keiner Weise in einer Cloud oder ähnliches gesichert.

6. Die Aufnahmen werden zu keinem Zeitpunkt an die Öffentlichkeit oder an Dritte gelangen. Bei einer Straftat werden die Aufnahmen an den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Die Original-Aufnahmen werden niemals von den Zugriffsberechtigten, weder für interne noch externe Zwecke verändert oder bearbeitet.

7. An jedem videoüberwachten Eingang wird ausgeschildert, dass die aufgezeichneten Personen informiert werden, bevor sie den Eingangsbereich betreten.

Zweck

Die Videoüberwachung dient zum Schutz von den betreuten Kindern, das Personal und Sachen sowie als Prävention und Beweissicherung für Straftaten.

Verantwortlichkeit:

Löwenherz GmbH
Bahnhofstrasse 21
8153 Rümlang

info@kita-loewenherz.ch